Vor 50 Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht: "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz." Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben damit auch weiterhin strafbar, die NS-Fassung des § 175 blieb weiterhin in Kraft. Das Verfassungsgericht billigte damit schwere Menschenrechtsverletzungen. Viele tausend Männer wurden in der Folge dieses Urteils weiter zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen verurteilt, ihre bürgerliche Existenz vernichtet. Erst 1969 wurde der § 175 reformiert, erst 1994 wurde er endgültig gestrichen. Wir wollen an Opfer dieses Unrechtsparagrafen erinnern. Der LSVD startet an diesem Jahrestag seine Aktion "Lesben und Schwule in die Verfassung!" Das Grundgesetz muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgender gleiche Rechte garantieren. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung. Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der "sexuelle Identität". Die Forderung wird bereits von vielen Prominenten unterstützt.