Aufruf zur Aktion 1:1 - Gleiches Recht für Lebenspartnerschaften
Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte erhalten. Mit dem Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft von 2001 wurden lesbische und schwule Paare erstmals rechtlich anerkannt. Das ist ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt. Trotzdem blieben erhebliche Ungerechtigkeiten bestehen.
Der Bundesrat hat wichtige Regelungen zur Lebenspartnerschaft bislang blockiert und damit eine Schieflage geschaffen. Im Sozialrecht werden Lebenspartner beispielsweise voll in die Pflicht genommen, im Steuerrecht dagegen wie Fremde behandelt. Das ist unsinnig und ungerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat längst klargestellt: Der Gesetzgeber darf die Eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichstellen. Bund und Länder sind aufgefordert, fortbestehende Gerechtigkeitslücken endlich zu schließen. Bei den Pflichten gibt es bereits Gleichstand mit der Ehe.
Jetzt geht es darum, auch die Rechte 1:1 zu übertragen. Ansonsten würde Diskriminierung weiter fortgeschrieben.
Das trifft insbesondere auch Lebenspartnerschaften mit Kindern hart.
Es gibt keinen sachlichen Grund, gleiches Recht weiter zu verweigern.
Die Aktion 1:1 setzt sich für die volle Gleichstellung ein.
per Post: namentliches Unterstützungformular
per Fax: namentliches Unterstützungformular
im web: www.aktion-einszueins.de
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