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Was bringt die Erbschaftsteuerreform für Lebenspartnerschaften?

Die Medienberichte über die Erbschaftsteuerreform haben offenbar Einiges an Verwirrung angerichtet. Hier noch einmal die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

 

Lebenspartnerschaften sollen im neuen Erbschaftsteuerrecht völlig mit der Ehe gleichgestellt werden. Das gilt insbesondere für die Freibetrage. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden nun wie Ehegatten einen allgemeinen Freibetrag (Diagramm links) von 500.000 Euro und den Versorgungsfreibetrag (Diagramm rechts) von 256.000 Euro erhalten.

 

Bisher belief sich der allgemeine Freibetrag für Ehegatten auf 307.000 Euro und für Lebenspartner auf 5.200 Euro. Den Versorgungsfreibetrag erhielten bislang nur Ehegatten. Zusätzlich bleiben die selbst genutzte Eigentumswohnung oder das selbst genutzte Eigenheim steuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin die Wohnung weiter bewohnt.

 

Bei den Steuersätzen sollen die Lebenspartner aber weiter wie Fremde behandelt werden. Ehegatten fallen in die Steuerklasse l (Erbschaftsteuer 7 bis 30%) und Lebenspartner weiterhin in die Steuerklasse III für Fremde (Erbschaftsteuer 30 bis 50%).

 

Auf die Beibehaltung dieser Diskriminierung hat die CDU/CSU bestanden.

 

Manfred Bruns

 

 

 


 

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